Kollegenhilfe im Handwerk: Mitarbeiter verleihen ohne Erlaubnis
Von Marlon Risse, Mitgründer und Geschäftsführer von kolleex · Stand:
Kollegenhilfe bezeichnet die vorübergehende Überlassung eigener Mitarbeiter an einen anderen Betrieb, ohne die sonst nötige gewerbliche Verleiherlaubnis. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sieht dafür eine Ausnahme vor, wenn die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und typischerweise dazu dient, Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden. Der Mitarbeiter bleibt beim Heimatbetrieb angestellt.
Was Kollegenhilfe bedeutet
Der Grundgedanke ist einfach: Ein Betrieb hat gerade zu wenig zu tun, ein anderer zu viel. Statt Stunden zu kürzen oder Leute zu entlassen, überlässt der erste Betrieb eine Fachkraft für einige Tage dem zweiten. Die Fachkraft bleibt bei ihrem Heimatbetrieb angestellt, Lohn und Arbeitsvertrag laufen dort weiter.
Damit ist Kollegenhilfe eine Form der Arbeitnehmerüberlassung, aber eben eine, die unter bestimmten Voraussetzungen ohne die gewerbliche Erlaubnis auskommt.
Die Voraussetzungen
Entscheidend ist, dass die Überlassung gelegentlich bleibt und nicht zum eigentlichen Geschäftsmodell wird. Wer regelmäßig und planmäßig Personal verleiht, betreibt gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und braucht dafür eine Erlaubnis.
Außerdem muss die Fachkraft der Überlassung zustimmen, und zwischen den beiden Betrieben wird ein Überlassungsvertrag geschlossen, der die Konditionen festhält.
Ob im konkreten Fall zusätzlich eine Anzeige oder Meldung erforderlich ist, hängt von der genauen Gestaltung und den geltenden Tarifverträgen ab. Das solltest du vor dem ersten Einsatz mit deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt klären.
Wie kolleex Kollegenhilfe abbildet
kolleex ist als Infrastruktur genau für diesen Fall gebaut. Der Überlassungsvertrag entsteht automatisch, die Zustimmung der Fachkraft wird digital eingeholt und dokumentiert, und die Rechnung wird erstellt. Ein Anwaltsgutachten liegt der Plattform zugrunde.
So kannst du dich auf die Arbeit konzentrieren, während die Dokumentation sauber und nachvollziehbar bleibt.
Häufige Fragen
Braucht Kollegenhilfe eine Verleiherlaubnis?
Nein, solange die Überlassung nur gelegentlich erfolgt und nicht zum Geschäftsmodell wird. Wer regelmäßig verleiht, braucht dagegen eine Erlaubnis. Die Abgrenzung hängt vom Einzelfall ab.
Bleibt der Mitarbeiter bei mir angestellt?
Ja. Arbeitsvertrag und Lohn laufen unverändert über den Heimatbetrieb. Der Einsatz beim anderen Betrieb ist nur eine zeitweise Überlassung.
Muss ich Kollegenhilfe melden?
Das hängt von der Fallgestaltung und den geltenden Tarifverträgen ab. Kläre das vor dem ersten Einsatz mit deiner Handwerkskammer oder einem Anwalt.
Fachkräfte tageweise leihen oder verleihen, rechtssicher und ohne Grundgebühr.
So funktioniert kolleex