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Überlassungs-
vertrag
Die Fachkraft bleibt beim
Heimatbetrieb angestellt.
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Fachkräfte aus anderen Betrieben leihen. Oder dein Team verleihen. Für genau die Zeit, die passt.
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Deine nächste Verstärkung
Keine passende Vorschau. Versuche „Heizung“ oder „Sanitär“.
Qualifikation und Verfügbarkeit auf einen Blick.
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Für die Arbeit da draußen
Ein anderer Einsatz. Derselbe Arbeitgeber.
So bleibt gutes Handwerk in guten Händen.
Nimm den nächsten Auftrag an. Mit einer passenden Fachkraft, die dein Team vorübergehend verstärkt.
Mit deinem Betrieb dabei seinEinfach fair
Die Anmeldung ist kostenlos. Bei einem durchgeführten Einsatz zahlen Entleiher und Verleiher jeweils 5 Prozent des Netto-Überlassungsentgelts, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Keine Mindestprovision. Vereinbarte provisionsfreie Zeiträume bleiben bestehen. Einzelheiten stehen in den AGB.
Gut zu wissen
Von Spesen bis zur Abrechnung. Was du vor dem ersten Einsatz wissen möchtest.
8 von 8 Fragen
Der entleihende Betrieb trägt Anfahrt und Spesen. Eine Übernachtung vereinbart ihr nach Absprache. Die Kosten stehen vor der Buchung fest.
Ja. Der Heimatbetrieb bleibt Arbeitgeber. Die Fachkraft unterstützt einen anderen Betrieb für den vereinbarten Zeitraum.
Der verleihende Betrieb rechnet den Einsatz direkt mit dem entleihenden Betrieb ab. Beide zahlen jeweils 5 Prozent des Netto-Überlassungsentgelts an Kolleex, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Jeder erhält dafür eine eigene Rechnung. Es gibt keine Mindestprovision. Löhne und die Abrechnung zwischen den Betrieben bleiben bei euch.
Sie bleibt bei ihrem Heimatbetrieb angestellt. Der entleihende Betrieb zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeit, nicht für Ausfalltage.
Neutrale Arbeitskleidung und eigenes Werkzeug bringt die Fachkraft mit. Besonderheiten klärt ihr vor dem Einsatz.
Beide Betriebe können den Einsatz innerhalb von 24 Stunden ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn beenden. Der andere Betrieb muss die Erklärung innerhalb dieser Frist erhalten. Vergütet wird nur die geleistete Zeit, für beide entfällt die Kolleex-Provision. Das gilt auch bei einer längeren Buchung. Die Einzelheiten stehen in den AGB und im Überlassungsvertrag.
Eine spätere Einstellung der Fachkraft wird nicht untersagt. Eine angemessene Vermittlungsvergütung für eine Übernahme setzt eine gesonderte, wirksame Vereinbarung zwischen den Betrieben voraus. Kolleex legt dafür keine automatische Ablösestaffel fest und nimmt keine Ablösezahlungen entgegen.
Im Netzwerk erscheinen Fachkräfte anonym. Name und Kontakt werden erst nach Bestätigung sichtbar. Die Daten werden in der EU gehostet.
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