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Ein anderer Einsatz. Derselbe Arbeitgeber.
So bleibt gutes Handwerk in guten Händen.

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Die Anmeldung ist kostenlos. Bei einem durchgeführten Einsatz zahlen Entleiher und Verleiher jeweils 5 Prozent des Netto-Überlassungsentgelts, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Keine Mindestprovision. Vereinbarte provisionsfreie Zeiträume bleiben bestehen. Einzelheiten stehen in den AGB.

Gut zu wissen

Deine Fragen.
Klare Antworten.

Von Spesen bis zur Abrechnung. Was du vor dem ersten Einsatz wissen möchtest.

Wer zahlt Anfahrt, Spesen und Übernachtung?

Der entleihende Betrieb trägt Anfahrt und Spesen. Eine Übernachtung vereinbart ihr nach Absprache. Die Kosten stehen vor der Buchung fest.

Bleibt die Fachkraft bei mir angestellt?

Ja. Der Heimatbetrieb bleibt Arbeitgeber. Die Fachkraft unterstützt einen anderen Betrieb für den vereinbarten Zeitraum.

Wer zahlt wen?

Der verleihende Betrieb rechnet den Einsatz direkt mit dem entleihenden Betrieb ab. Beide zahlen jeweils 5 Prozent des Netto-Überlassungsentgelts an Kolleex, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Jeder erhält dafür eine eigene Rechnung. Es gibt keine Mindestprovision. Löhne und die Abrechnung zwischen den Betrieben bleiben bei euch.

Was passiert, wenn die Fachkraft krank wird?

Sie bleibt bei ihrem Heimatbetrieb angestellt. Der entleihende Betrieb zahlt nur für die tatsächlich geleistete Arbeit, nicht für Ausfalltage.

Wer bringt Arbeitskleidung und Werkzeug mit?

Neutrale Arbeitskleidung und eigenes Werkzeug bringt die Fachkraft mit. Besonderheiten klärt ihr vor dem Einsatz.

Was, wenn es am ersten Tag nicht passt?

Beide Betriebe können den Einsatz innerhalb von 24 Stunden ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn beenden. Der andere Betrieb muss die Erklärung innerhalb dieser Frist erhalten. Vergütet wird nur die geleistete Zeit, für beide entfällt die Kolleex-Provision. Das gilt auch bei einer längeren Buchung. Die Einzelheiten stehen in den AGB und im Überlassungsvertrag.

Kann der andere Betrieb meine Fachkraft abwerben?

Eine spätere Einstellung der Fachkraft wird nicht untersagt. Eine angemessene Vermittlungsvergütung für eine Übernahme setzt eine gesonderte, wirksame Vereinbarung zwischen den Betrieben voraus. Kolleex legt dafür keine automatische Ablösestaffel fest und nimmt keine Ablösezahlungen entgegen.

Was passiert mit den Mitarbeiterdaten?

Im Netzwerk erscheinen Fachkräfte anonym. Name und Kontakt werden erst nach Bestätigung sichtbar. Die Daten werden in der EU gehostet.

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