Arbeitnehmerüberlassung im Handwerk: Regeln, Dauer, Equal Pay
Von Marlon Risse, Mitgründer und Geschäftsführer von kolleex · Stand:
Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Betrieb einen eigenen Mitarbeiter an einen anderen Betrieb überlässt, der ihn wie eigenes Personal einsetzt und ihm Weisungen erteilt. Wer das gewerbsmäßig und dauerhaft tut, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Für die nur gelegentliche Überlassung zwischen Betrieben gibt es eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht.
Was als Überlassung zählt
Kennzeichen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Weisungsbefugnis: Der entleihende Betrieb setzt die Fachkraft ein wie eigenes Personal und sagt ihr, was zu tun ist. Es entstehen zwei Verträge, der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer und der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher.
Davon abzugrenzen ist der Werkvertrag mit einem Subunternehmer, der ein eigenes Gewerk eigenverantwortlich erledigt.
Erlaubnis oder Ausnahme
Die gewerbsmäßige, also planmäßige und dauerhafte Überlassung ist erlaubnispflichtig. Die nur gelegentliche Überlassung zwischen Betrieben ist davon ausgenommen. Genau in diesem Rahmen bewegt sich die Kollegenhilfe im Handwerk.
Dauer und gleiche Bezahlung
Als Grundregel darf ein Leiharbeitnehmer höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Tarifverträge können hiervon abweichen.
Beim Thema gleiche Bezahlung (Equal Pay) gilt der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden sollen als die Stammbelegschaft. Die genauen Fristen und Ausnahmen hängen stark vom anwendbaren Tarifvertrag ab und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich einen Mitarbeiter überlassen?
Als Grundregel höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher. Tarifverträge können davon abweichen.
Brauche ich immer eine Erlaubnis?
Nein. Für die nur gelegentliche Überlassung zwischen Betrieben gibt es eine Ausnahme. Wer gewerbsmäßig und dauerhaft verleiht, braucht dagegen eine Erlaubnis.
Was bedeutet Equal Pay?
Leiharbeitnehmer sollen grundsätzlich nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbares Stammpersonal. Die Details hängen vom geltenden Tarifvertrag ab.
Fachkräfte tageweise leihen oder verleihen, rechtssicher und ohne Grundgebühr.
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