Arbeitnehmerüberlassung im Handwerk: Regeln, Dauer, Equal Pay

Von Marlon Risse, Mitgründer von Kolleex · Stand:

Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Betrieb einen eigenen Mitarbeiter an einen anderen Betrieb überlässt, der ihn wie eigenes Personal einsetzt und ihm Weisungen erteilt. Bei Überlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit ist grundsätzlich eine Erlaubnis erforderlich. Eine Ausnahme kann bei nur gelegentlicher Überlassung greifen, wenn die Fachkraft weder für den Überlassungszweck eingestellt noch hierfür beschäftigt wird.

Was als Überlassung zählt

Kennzeichen der Arbeitnehmerüberlassung ist die Weisungsbefugnis: Der entleihende Betrieb setzt die Fachkraft ein wie eigenes Personal und sagt ihr, was zu tun ist. Es entstehen zwei Verträge, der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer und der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher.

Davon abzugrenzen ist der Werkvertrag mit einem Subunternehmer, der ein eigenes Gewerk eigenverantwortlich erledigt.

Erlaubnis oder Ausnahme

Überlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Ausnahme für nur gelegentliche Überlassung verlangt zusätzlich, dass die Fachkraft weder für den Überlassungszweck eingestellt noch hierfür beschäftigt wird. Kollegenhilfe erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.

Dauer und gleiche Bezahlung

Als Grundregel darf ein Leiharbeitnehmer höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Tarifverträge können hiervon abweichen.

Beim Thema gleiche Bezahlung (Equal Pay) gilt der Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden sollen als die Stammbelegschaft. Die genauen Fristen und Ausnahmen hängen stark vom anwendbaren Tarifvertrag ab und sollten im Einzelfall geprüft werden.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich einen Mitarbeiter überlassen?

Als Grundregel höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher. Tarifverträge können davon abweichen.

Brauche ich immer eine Erlaubnis?

Es gibt gesetzliche Ausnahmen. Für die gelegentliche Überlassung muss die Fachkraft zusätzlich weder zum Überlassungszweck eingestellt noch hierfür beschäftigt werden. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfen die Betriebe für den konkreten Einsatz.

Was bedeutet Equal Pay?

Leiharbeitnehmer sollen grundsätzlich nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbares Stammpersonal. Die Details hängen vom geltenden Tarifvertrag ab.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Regeln auf deinen Betrieb zutreffen, hängt vom Einzelfall und den geltenden Tarifverträgen ab. Im Zweifel hilft deine Handwerkskammer oder ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Wie sieht das in der Praxis aus?

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