Subunternehmer oder Leiharbeit? Der Unterschied
Von Marlon Risse, Mitgründer und Geschäftsführer von kolleex · Stand:
Beim Subunternehmer beauftragst du einen anderen Betrieb mit einem abgegrenzten Gewerk, das er eigenverantwortlich mit eigenem Personal erledigt. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt dir ein Betrieb eine Fachkraft, die du wie eigenes Personal einsetzt und anweist. Der entscheidende Unterschied ist, wer die Arbeit anweist und die Verantwortung trägt.
Werkvertrag oder Überlassung
Der Subunternehmer schuldet ein fertiges Werk und organisiert seine Leute selbst. Du sagst ihm, was das Ergebnis sein soll, nicht, wie jeder einzelne Handgriff abläuft. Bei der Überlassung dagegen gliederst du die Fachkraft in deinen Betrieb ein und erteilst ihr direkt Weisungen.
Die Weisungsbefugnis ist damit das zentrale Unterscheidungskriterium.
Das Risiko Scheinselbständigkeit
Wer die Grenze verwischt, also einen vermeintlichen Subunternehmer wie eigenes Personal einsetzt und anweist, riskiert den Vorwurf der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung oder der Scheinselbständigkeit. Die Rechtsfolgen können erheblich sein und sollten im Zweifel geprüft werden.
Wann welches Modell passt
Geht es um ein klar abgegrenztes Gewerk, das ein anderer Betrieb komplett übernimmt, ist der Werkvertrag richtig. Geht es darum, kurzfristig eine zusätzliche Fachkraft in dein Team zu holen, ist die saubere Arbeitnehmerüberlassung der passende Weg. kolleex setzt bewusst auf die dokumentierte Überlassung mit Vertrag und Zustimmung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Subunternehmer und Leiharbeit?
Der Subunternehmer erledigt ein eigenes Gewerk eigenverantwortlich. Bei der Überlassung weist du die Fachkraft selbst an und gliederst sie in deinen Betrieb ein. Die Weisungsbefugnis entscheidet.
Wann ist es Scheinselbständigkeit?
Wenn ein vermeintlicher Subunternehmer faktisch wie eigenes Personal eingesetzt und angewiesen wird. Das kann als verdeckte Überlassung oder Scheinselbständigkeit gewertet werden und sollte im Zweifel geprüft werden.
Fachkräfte tageweise leihen oder verleihen, rechtssicher und ohne Grundgebühr.
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