Abwerbeschutz beim Verleihen von Fachkräften
Von Marlon Risse, Mitgründer und Geschäftsführer von kolleex · Stand:
Beim Verleihen einer Fachkraft besteht das Risiko, dass der entleihende Betrieb sie später fest übernimmt. Ein Abwerbeschutz sichert den Verleiher ab, indem eine Übernahme an eine gestaffelte Ablöse gebunden wird. So bleibt der Verleih fair, ohne dass der Heimatbetrieb fürchten muss, seine besten Leute zu verlieren.
Das Problem
Wer eine gute Fachkraft verleiht, macht sie damit für den anderen Betrieb sichtbar. Ohne Absicherung könnte der Entleiher versuchen, sie fest abzuwerben. Diese Sorge hält viele Betriebe davon ab, überhaupt zu verleihen.
Die Lösung: gestaffelte Ablöse
Ein Abwerbeschutz regelt vertraglich, dass eine Übernahme der Fachkraft durch den Entleiher an eine Ablöse gebunden ist. Diese ist üblicherweise gestaffelt: Je länger die Fachkraft bereits im Einsatz war, desto geringer die Ablöse, bis die Übernahme nach einer bestimmten Dauer frei wird.
Bei kolleex ist der Abwerbeschutz vertraglich verankert, und nach 12 Monaten Einsatz wird die Übernahme frei. Ob und in welcher Höhe eine solche Klausel im Einzelfall wirksam ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Häufige Fragen
Kann mir der Entleiher die Fachkraft abwerben?
Nicht ohne Ablöse. Eine Übernahme ist an eine gestaffelte Ablöse an den Heimatbetrieb gebunden. Nach 12 Monaten Einsatz wird sie bei kolleex frei.
Wie lange gilt der Schutz?
Die Ablöse ist gestaffelt und läuft mit zunehmender Einsatzdauer aus. Bei kolleex ist die Übernahme nach 12 Monaten frei.
Fachkräfte tageweise leihen oder verleihen, rechtssicher und ohne Grundgebühr.
So funktioniert kolleex